Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
500€
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: a) 80% für lebenserhaltende Hilfsmittel: Beatmungs- und Absauggeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Herz-, Atemmonitore und Ernährungspumpen b) 80% für sonstige Hilfsmittel: Infusionspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, Orthesen und Leibbinden), Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel) und Krankenfahrstühle c) 100% für die unter a) und b) genannten Hilfsmittel wenn diese – über den Versicherer bezogen oder beschafft wurden oder weder bezogen oder beschafft werden können oder – bei Unfall oder Notfall innerhalb von 2 Tagen danach bezogen werden müssen d) 100% für orthopädische Schuhe (max. 2.000,-EUR pro Versicherungsjahr); Hörhilfen einschl. Ohrpassstücke -Otoplastik- (max. 1.500,-EUR pro Hörhilfe) und Perücken bei krankhaftem Haarausfall (max. 500,-EUR pro Perücke) e) 80% (bis zum Höchstbetrag von max. 3.500 EUR Eigenanteil pro Person und Kalenderjahr) für Bandagen, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Gehhilfen, Tens-Geräte, Inhalationsgeräte, Peak-Flow-Meter, Milchpumpen, konfektionierte Therapieschuhe und orthopädische Schuhzurichtungen (100% nach Erreichen des Höchstbetrages).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers). Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle– weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Zweibettzimmer
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers). Privatarztbehandlung.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:– bis zum 5-fachen Satz für Privatarztbehandlung– bis zum 3,5-fachen Satz für Belegarztbehandlung– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
75%
75%
75%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr oder bei Unfall zu 75% erstattet– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.