Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
800€
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.– Laser(Lasik)-Operationen.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr. 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder – das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder – es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 500,-EUR pro Perücke – 1.500,-EUR pro Hörhilfe und 3.500,-EUR für BAHA-Hörhilfen – 2.000,-EUR für orthopädische Schuhe pro Versicherungsjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers). Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle– weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.Erstattet werden Impfungen – gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission – gegen Hepatitis-B.Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr. 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Chefarzt
Zweibettzimmer
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers). Privatarztbehandlung.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:– bis zum 5-fachen Satz für Privatarztbehandlung– bis zum 3,5-fachen Satz für Belegarztbehandlung– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
75%
75%
75%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.