Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
720€
Neue Welt
Bisex
geschlossen
VCH 2D: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VCH 2D+VC 1Z+: 125,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
VCH 2D: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. VCH 2D: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
VCH 2D+VC 1Z+: Hörhilfen (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR), Krankenfahrstuhl (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR, in Absprache mit dem Versicherer 1.000,-EUR), Sprechgerät, Prothesen, Kunstaugen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 250,-EUR pro Jahr).
VCH 2D: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 80% für ambulante Behandlung im Ausland.– Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers). VCH 2D, VC 1Z+: Privatarztbehandlung.
Nein
VCH 2D: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen– weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind.Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%– ärztlich angeratene Impfungen– Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
VCH 2D: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. VCH 2D: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
VCH 2D: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 80% für ambulante Behandlung im Ausland.– Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers). VCH 2D, VC 1Z+: Privatarztbehandlung.
VCH 2D+VC 1Z+: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VCH 2D, VC 1Z+: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
60%
60%
60%
VCH 2D: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VCH 2D: Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: z.B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) und in der jeweils gültigen GOÄ genannte Prophylaxe– 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 5.000,-EUR pro Kalenderjahr, darüber 40% (bei Unfall 60%): (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.
VCH 2D: Keine Summenbegrenzung.
VCH 2D: Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.