Barmenia: VCH 3P

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - Barmenia: VCH 3P.

Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.

Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.

Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif Barmenia: VCH 3P

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der Barmenia einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif Barmenia: VCH 3P sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

180€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Seehilfen (Brillen)

80% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Hörhilfen (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR), Krankenfahrstuhl (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR, in Absprache mit dem Versicherer 1.000,-EUR), Sprechgerät, Prothesen, Kunstaugen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 250,-EUR pro Jahr), lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 80% für ambulante Behandlung im Ausland.– Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers). Regel- und Belegarztleistungen.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen– weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind.Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%– ärztlich angeratene Impfungen– Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 80% für ambulante Behandlung im Ausland.– Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers). Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

60%

Kieferorthopädie

60%

Material- & Laborkosten

60%

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: z.B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlung, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) und in der jeweils gültigen GOÄ genannte zahnprophylaktische Leistungen– 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 2.500,-EUR pro Kalenderjahr, darüber 40% (bei Unfall 60%): (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.

Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Der Tarif Barmenia: VCH 3P ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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