Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
400€
Alte Welt
Bisex
geschlossen
VCNW: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VCNW: 80% aus max. 125,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien aus 187,50EUR Rechnungsbetrag. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.VC 1ZW: 20% bis zu dem im Haupttarif genannten Rechnungsbetrag für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
VCNW: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. VCNW: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
VCNW+VC 1ZW: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen und Krankenfahrstuhl je 1.040,-EUR, Sprechgerät, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparat, Kunstaugen, Bandagen, Bruchband, Strümpfe, Einlagen. Orthopädische Schuhe 260,-EUR pro Jahr, lebenserhaltende Hilfsmittel.
VCNW: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. VCNW: Regel- und Belegarztleistungen. Privatarztbehandlung bei Unfall oder ab Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 50.Lebensjahres folgt.
Nein
VCNW: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.Erstattet werden Impfungen. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
VCNW: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. VCNW: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
VCNW: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. VCNW: Regel- und Belegarztleistungen. Privatarztbehandlung bei Unfall oder ab Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 50.Lebensjahres folgt.
VCNW: Regelleistungen.Belegarzt, ab 1.Januar des Kalenderjahres an, der auf die Vollendung des 50.Lebensjahres folgt oder bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.VC 1ZW: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VCNW: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
60%
60%
60%
VCNW: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VCNW: Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: z.B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlung, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums und in der jeweils gültigen GOÄ genannte prophylaktische Leistungen– Zahnersatz und Kieferorthopädie: (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturena) 60% bis 2.500,-EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 40% für Zahnersatz und Kieferorthopädie (bei Unfall 60%)b) vom 1.Januar des Kalenderjahres an, das auf das vollendete 50.Lebensjahr folgt, 75% bis 5.000,-EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie (bei Unfall 75%).
VCNW: Keine Summenbegrenzung.
VCNW: Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.