Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
409€
Alte Welt
Bisex
geschlossen
N/1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
N/1: 600,-DM/Jahr insgesamt für Sehhilfen.
N/1: 90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%. N/1: 90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%.
N/1: Hörhilfen, Sprechgerät, Absaug-, Blutzuckermess-, Heimdialyse- und Beatmungsgerät, Krankenfahrstuhl, Gehwagen, Kunstaugen, Herzschrittmacher, Miete der Heimniere, Geh- und Stützapparat, Prothesen, Insulinpumpe, Atmungsorgan, Strümpfe, Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Einlage, Schuhe. Sonstige Hilfsmittel bis 200,-DM einmal im Jahr.
N/1: Privatarztbehandlung.
Nein
N/1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
N/1: 90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%. N/1: 90% ohne Begrenzung der Sitzungszahl, max. 2.250,-DM, danach 45%.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
N/1: Privatarztbehandlung.
N/1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
N/1: Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.
50%
45%
45%
45%
N/1, ZE 90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
N/1: Zu 100% erstattungsfähig sind Zahnbehandlung– die Kosten einer konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlung– die Kosten für Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums– die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen– die angemessenen Fahrtkosten zum Zahnarzt und zurück bis zu einem Rechnungsbetrag von 50,-DM, wenn sich am Wohnort kein Zahnarzt niedergelassen hat.Nicht erstattet werden die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.ZE 90: Erstattet werden 90% für Zahnersatz und Kieferorthopädie innerhalb eines Zeitraumes von 4 Geschäftsjahren bis 7.700,-EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus zu 50%. Die Kürzung entfällt bei Aufwendungen bei Unfall.
ZE 90: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
ZE 90: Nicht erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.