Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
1.200€
Neue Welt
Bisex
geschlossen
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Erstattet werden– max. 100,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum vollendeten 19.Lebensjahr.
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
BestMed BM1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: – direkt durch die Versicherte Person bezogen: 80% für Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil der Aufwendungen, der 100,-EUR – bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR – übersteigt), orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). – 100% für folgende Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer beschafft werden oder wenn bei Unfall oder Notfall innerhalb von zwei Tagen danach bezogen werden müssen (sonst zu 50%): Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgerät und Blindenhund, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörhilfen, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge.
BestMed BM1: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Not-, Bereitschafts- oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. BestMed BM1: Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
BestMed BM1: Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
BestMed BM1: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Not-, Bereitschafts- oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. BestMed BM1: Regel- und Belegarztleistungen.
BestMed BM1: Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
100%
50%
70%
50%
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BestMed BM1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 70% erstattet– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
BestMed BM1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
BestMed BM1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.