Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
3.000€
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.– 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.– 1.500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge, wenn die Sehschwäche nicht durch Sehhilfen ausgeglichen werden kann.
75% für– max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie– max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie– max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapiepro Kalenderjahr. 75% für– max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie– max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie– max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapiepro Kalenderjahr.
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): – Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe – Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.500,-EUR Rechnungsbetrag – Körperersatzstücke – Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 500,-EUR Rechnungsbetrag – orthopädische Schuheinlagen – Sprechhilfen – Orthesen und Korsette – Liegeschalen einschließlich Zurichtungen – Inhalationsgeräte – Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte. Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist. Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage: – Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren – Beatmungs- und Schlafapnoegeräte – Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore – Anti-Dekubitus-Systeme – Absauggeräte – CoaguCheck-Geräte – lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist – Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag. Bei Leihe keine tarifliche Begrenzung.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die Methoden der besonderen Therapierichtungen (Liste des Versicherers). Diese werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR (für Heilpraktiker und Methoden der besonderen Therapierichtungen durch Ärzte) pro Kalenderjahr erstattet. Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen– übliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen– max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für sonstige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
75% für– max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie– max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie– max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapiepro Kalenderjahr. 75% für– max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie– max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie– max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapiepro Kalenderjahr.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die Methoden der besonderen Therapierichtungen (Liste des Versicherers). Diese werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR (für Heilpraktiker und Methoden der besonderen Therapierichtungen durch Ärzte) pro Kalenderjahr erstattet. Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
75%
75%
75%
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 75% erstattet– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.