Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
905€
Neue Welt
Unisex
offen
AP 800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AP 800: Erstattet werden– max. 120,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
AP 800: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. AP 800: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AP 800: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 70% für Hilfsmittel. Nach vorheriger Zusage, oder wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird, werden Hilfsmittel mit einem Rechnungsbetrag von mindestens 500,-EUR zu 100% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 300,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr – 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Gerät.
AP 800: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird).– 70% für ambulante Behandlung im Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S2: Privatarztbehandlung.
Nein
AP 800: Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 70% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 70% für ärztlich empfohlene Impfungen. Impfstoffe wie Arzneimittel. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
AP 800: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. AP 800: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Zweibettzimmer
AP 800: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird).– 70% für ambulante Behandlung im Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S2: Privatarztbehandlung.
S2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
80%
80%
80%
Z100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100/80: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z100/80: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 2.000,-EUR im 1.Kalenderjahr– 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr– 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 10.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Z100/80: Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.