Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
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Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:– bis zum 1,2-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,0-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 0,9-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– max. die GKV-Festbeträge für Gläser. Erneuter Anspruch ab dem vollendeten 14.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrien, ab dem vollendeten 18.Lebensjahr nur bei schwerer Sehschwäche oder Blindheit.
Erstattung der zugesagten Sitzungen. Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in Standardausführung, wenn – es sich um Hilfsmittel gemäß GKV-Verzeichnis handelt – nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln. Die Zuzahlung beträgt 8,-EUR pro Hilfsmittel, max. 10,-EUR pro Monat bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Personen bis zum vollendeten 18.Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Ambulante ärztliche Behandlung durch zugelassene Vertragspartner (z.B. Kassenärzte) wird erstattet. Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Erstattung der zugesagten Sitzungen. Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Ambulante ärztliche Behandlung durch zugelassene Vertragspartner (z.B. Kassenärzte) wird erstattet. Regel- und Belegarztleistungen.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:– bis zum 1,2-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,0-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 0,9-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
60%
80%
60%
Bis zu folgenden Sätzen:– bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen– bis zum 1,0-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 0,9-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Füllungen in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken) wird bei Regelversorgung zu 60% erstattet, zu 70% bei 5 Jahren und zu 75% bei 10 Jahren Bonusheft.– Inlays werden in Höhe der Kosten für Füllungen in einfacher Ausführung erstattet.– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Behandlung von mindestens 2 versicherten Kindern weitere 10% Erstattung für das zweite und jedes weitere Kind. Bei erfolgreichem Abschluss werden 100% erstattet.– Prophylaxe wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet.– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.– Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst keine Erstattung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.