NÜRNBERGER: CC30, EBV31

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - NÜRNBERGER: CC30, EBV31.

Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.

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Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif NÜRNBERGER: CC30, EBV31

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der NÜRNBERGER einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif NÜRNBERGER: CC30, EBV31 sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

1.600€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

CC30: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Seehilfen (Brillen)

CC30: Erstattet werden– Gläser– max. 150,-EUR für Brillengestelle innerhalb von 2 Kalenderjahren– Kontaktlinsen innerhalb von 2 Kalenderjahren (auch als Erstausstattung neben einer Brille).

Psychotherapie

CC30: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. CC30: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

CC30: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 1.700,-EUR für Krankenfahrstühle – pro Paar orthopädischer Schuhe (max. 1 Paar pro Jahr) 102,-EUR Selbstbeteiligung. EBV31: Für Krankenfahrstühle der über den tariflich vorgesehenen Höchstbetrag in Höhe von 1.500,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Betrag.

Ärztliche Behandlung

CC30: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. CC30: Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

CC30: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus.Impfungen gegen Grippe, Diphtherie, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf, Tollwut und Zeckenbiss.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

CC30: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. CC30: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

CC30: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. CC30: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

CC30: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

CC30+EBV31: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

80%

Kieferorthopädie

80%

Material- & Laborkosten

80%

Gebührenordnung (Zahn)

CC30: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

CC30: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet– Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden einmal pro Kalenderjahr erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

Summenbegrenzung

CC30: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.636,80EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.636,80EUR im 2.Versicherungsjahr– 2.454,40EUR im 3.Versicherungsjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

CC30: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

Der Tarif NÜRNBERGER: CC30, EBV31 ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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