SDK: A220, S102, AZ75

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - SDK: A220, S102, AZ75.

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Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A220, S102, AZ75

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif SDK: A220, S102, AZ75 sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

2.000€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

A220: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Seehilfen (Brillen)

A220: Erstattet werden– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren – max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.

Psychotherapie

A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A220: Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu – 60% für kleine Hilfsmittel: Bandagen, Blindenstöcke, Fußeinlagen, Gehstützen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Korrekturschienen, orthopädische Schuhe und orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf) und Hörhilfen (Erstattung max. 1.500,-EUR pro Ohr). – 100% für große Hilfsmittel (wenn folgende Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers bezogen werden oder bei Unfall oder Notall innerhalb von 2 Tagen danach erforderlich werden, sonst 60%) für Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenhunde und Blindenleitgerät, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Schlafapnoegeräte, Infusionspumpen, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Überwachungsmonitore für Säuglinge und Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z.B. Atem- und Herzfrequenzmonitor, Heimdiaysgeräte, Sauerstoffkonzentrator).

Ärztliche Behandlung

A220: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. S102: Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

A220: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen– max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

A220: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. S102: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Psychotherapie (stationär)

S102: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

75%

Zahnersatz

75%

Kieferorthopädie

75%

Material- & Laborkosten

75%

Gebührenordnung (Zahn)

AZ75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

AZ75: Erstattet werden 75% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für– Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau), Funktionsanlyse und Funktionstherapie)– Kieferorthopädie– Material- und Laborkosten.

Summenbegrenzung

AZ75: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

AZ75: Nicht erforderlich.

Der Tarif SDK: A220, S102, AZ75 ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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