SDK: AM30 A, S3 A, Z8 A

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - SDK: AM30 A, S3 A, Z8 A.

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Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif SDK: AM30 A, S3 A, Z8 A

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif SDK: AM30 A, S3 A, Z8 A sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

480€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

AM30 A: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Seehilfen (Brillen)

AM30 A: Erstattet werden bis– 250,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren– 1.500,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik). Erstmaliger Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

AM30 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. AM30 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AM30 A: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.: – 2.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.

Ärztliche Behandlung

AM30 A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S3 A: Regel- und Belegarztleistungen.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

AM30 A: Erstattet werden – ambulante Vorsorgeuntersuchungen– max. 250,-EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Kalenderjahren für Präventionsmaßnahmen (Liste des Versicherers).Erstattet werden:– Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission– Grippeschutzimpfung– Zeckenschutzimpfung– Malariaprophylaxe– Reiseschutzimpfungen– Impfungen für berufsbedingte Auslandsaufenthalte.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

AM30 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. AM30 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

AM30 A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S3 A: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S3 A: Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Psychotherapie (stationär)

S3 A: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

80%

Kieferorthopädie

80%

Material- & Laborkosten

80%

Gebührenordnung (Zahn)

Z8 A: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Z8 A: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau))wird zu 80% erstattet– Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet (bei Kieferorthopädie zu 80%)– Inlays und Onlays werden zu 100% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

Summenbegrenzung

Z8 A: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 2.400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr– 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z8 A: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst für den übersteigenden Teil nur 60% Erstattung.

Der Tarif SDK: AM30 A, S3 A, Z8 A ist ein offener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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