Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
650€
Neue Welt
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NH+A75: A75: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zu dem 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zu dem 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.– bis zu dem 1,7-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zu dem 1,3-fachen Satz für technische Leistungen– bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
A75: Erstattet werden– 75%, max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A75: Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu 75% des Rechnungsbetrages. Als kleine Hilfsmittel gelten: Bandagen, Korrekturschienen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Gehstützen, Blindenstock. Als große Hilfsmittel gelten: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Schlafapnoegerät (CPAP-Geräte), elektronische Lesehilfen, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, Infusionspumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Blindenhunde und Blindenleitgerät einschließlich Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät, Sauerstoffkonzentrator).
NH: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.Erstattung max.– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr – 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.A75: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S101: Privatarztbehandlung.
Nein
A75: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
NH: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.Erstattung max.– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr – 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.A75: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S101: Privatarztbehandlung.
S101: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S101: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
65%
65%
27%
65%
A75, AZ55: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet.– Kieferorthopädie wird erstattet– Material- und Laborkosten.Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 260,-EUR zu 75% erstattet.AZ55: Erstattet werden 55% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für– Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau)– Kieferorthopädie– Material- und Laborkosten.
A75, AZ55: Keine Summenbegrenzung.
A75, AZ55: Nicht erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.