SDK: NHu, A210u, S103u, Z260u

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - SDK: NHu, A210u, S103u, Z260u.

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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: NHu, A210u, S103u, Z260u

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif SDK: NHu, A210u, S103u, Z260u sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

1.000€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

A210u+NHu: A220/A210: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Seehilfen (Brillen)

A210u: Erstattet werden– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren – max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.

Psychotherapie

A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A210u: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – der Versicherer bei bestimmten Hilfsmitteln mit der Beschaffung beauftragt wird. Sonst werden 60% erstattet. – oder das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr. Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.

Ärztliche Behandlung

NHu: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.Erstattung max.– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr – 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.A210u: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. S103u: Regel- und Belegarztleistungen.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

A210u: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen– max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

NHu: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.Erstattung max.– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr – 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.A210u: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. S103u: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S103u: Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Psychotherapie (stationär)

S103u: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

60%

Kieferorthopädie

100%

Material- & Laborkosten

60%

Gebührenordnung (Zahn)

Z260u: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Z260u: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, max. 8 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) wird zu 60% erstattet.– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, wenn auch die GKV eine Leistung erbringen würde.– Für professionelle Zahnreinigung wird max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.

Summenbegrenzung

Z260u: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.– 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr– 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z260u: Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.

Der Tarif SDK: NHu, A210u, S103u, Z260u ist ein offener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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