Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
300€
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– 75%, max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Jahren– operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr. 75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 75% für Hilfsmittel, wenn – es sich um kleine Hilfsmittel handelt oder – es sich um weitere Hilfsmittel (max. 1.000,-EUR Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr) handelt. Darüber werden 100% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet. Ausnahme: Kleine Hilfsmittel auch mehrmals pro Kalenderjahr.
Erstattet werden – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Innere und Allgemeinmedizin oder Arzt für Allgemeinmedizin, jeweils ohne weitere Facharztbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist im Versicherungsantrag, spätestens bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich und mit Adresse zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.– 75% für ambulante Behandlung im Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr. 75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Erstattet werden – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Innere und Allgemeinmedizin oder Arzt für Allgemeinmedizin, jeweils ohne weitere Facharztbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist im Versicherungsantrag, spätestens bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich und mit Adresse zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.– 75% für ambulante Behandlung im Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
60%
60%
60%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).– Inlays, Onlays werden zu 60% erstattet (zahnärztliche Leistung zu 100%).– Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr – 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr– 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr– 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr– 5.000,-EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.