Zur finanziellen Entlastung von Rentnern existiert ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Diesen erhalten Rentner nach Antragstellung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Um den Zuschuss vom Renteneintritt an in voller Höhe zu erhalten, ist eine frühzeitige und fehlerfreie Antragstellung erforderlich. Wir informieren in diesem Artikel über die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses, dessen Höhe und den Ablauf der Antragstellung.
Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses zur Krankenversicherung
Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Rentner wurde zur finanziellen Entlastung eingeführt. Angesichts der Beitragsanpassungen 2025 mit steigenden Kosten ist der Zuschuss der Rentenversicherung eine wichtige finanzielle Unterstützung für Rentner in der PKV.
Im Gegensatz zu Rentnern mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV), bei denen die Rentenversicherung die Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlt, werden privat versicherte Rentner nicht automatisch finanziell entlastet. Sie haben die Option, den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu beantragen. Hierfür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Private Krankenversicherung als Grundvoraussetzung
Rentner müssen privat versichert sein, um den Zuschuss erhalten zu können. Der Zuschuss bezieht sich dabei auf die Beiträge zur Basisabsicherung in der PKV. Wer sich nur für Zusatzleistungen (z. B. Zahnzusatzleistungen; Chefarzt-Behandlung) privat versichern lässt, jedoch ansonsten gesetzlich versichert ist, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Einen Sonderfall stellt die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR dar: Rentner, die die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen, verzichten auf den Anspruch auf einen Zuschuss, wenn sie in der PKV bleiben. In diesem Fall gewährt die Rentenversicherung keinen Zuschuss, da die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR Vorrang hat.
Antragstellende müssen eine gesetzliche Rente beziehen
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Antragstellende eine gesetzliche Rente beziehen. Den Antrag auf den Zuschuss stellen Rentner bei der Stelle der Gesetzlichen Rentenversicherung, die ihnen die Rente auszahlt.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Rentnern?
Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner ist auf den Betrag begrenzt, den Rentner bei demselben Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würden. Bei der Ermittlung des Zuschusses werden nur die Beiträge zur privaten Krankenversicherung berücksichtigt, die die Basisabsicherung betreffen. Zusatzleistungen, wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, werden nicht bezuschusst.
Bei alledem beträgt der Zuschuss maximal die Hälfte der tatsächlich gezahlten Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Im Folgenden erläutern wir die Regeln zur Berechnung des Zuschusses anhand eines Rechenbeispiels.
1. Schritt: Ermittlung des Zuschusses in der GKV
Ein Rentner erhält in unserem Rechenbeispiel eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1.500 € monatlich. Der Zuschuss in der GKV richtet sich gemäß § 106 (SGB VI) nach der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV, der im Jahr 2025 steigt und 2,5 % beträgt.
Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes ist 7,3 % und die des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 1,25 %. Somit ergibt sich folgende Rechnung für den maximalen Zuschuss der Rentenversicherung:
- 0,073 x 1.500 € = 109,50 € (7,3 % von 1.500 €)
- 0,0125 x 1.500 € = 18,75 € (1,25 % von 1.500 €
- 109,50 € + 18,75 € = 128,25 €
Rentner in der GKV erhalten bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 € pro Monat demnach eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 128,25 € durch die Rentenversicherung. Auf diese Höhe ist der monatliche Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner begrenzt. Es ist also der generelle Höchstbetrag, mit dem die Rentenversicherung die Versicherungsbeiträge von Rentnern in die PKV bezuschusst.
Übrigens darf zusätzliches Einkommen zur gesetzlichen Rente (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalanlagen) nicht zur Ermittlung des Zuschusses herangezogen werden. Der Zuschuss wird allein anhand der gesetzlichen Bruttorente berechnet.
2. Schritt: Bestimmung der Beiträge zur Basisabsicherung
Der Zuschuss wird lediglich auf die PKV-Beiträge zur Basisabsicherung gewährt. In unserem Rechenbeispiel zahlt der Rentner monatlich 550 € an die PKV, wovon jedoch 150 € auf Zusatzleistungen, wie etwa Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld, entfallen.
Da Zusatzleistungen bei der Bestimmung des Zuschusses unberücksichtigt bleiben, werden die auf Zusatzleistungen entfallenden 150 € von der Zuschussbemessung ausgeschlossen. Somit betragen die Beiträge zur Basisabsicherung 400 €. Mit dieser Summe rechnen wir weiter.
3. Schritt: Vergleich des Zuschusses in der GKV mit der Hälfte des PKV-Beitrags
Der im 1. Schritt errechnete Zuschuss in der GKV in Höhe von 122,25 € wird nun mit der Hälfte des für die Basisabsicherung geltenden PKV-Beitrag in Höhe 400 € verglichen. Laut den Bestimmungen in § 106 (SGB VI) wird der Zuschuss maximal bis zur Hälfte der tatsächlich gezahlten PKV-Beiträge ausgezahlt. Die Hälfte der PKV-Beiträge zur Basisabsicherung in unserem Beispiel beträgt 200 €.
Da der Zuschuss auf die Höhe des Zuschusses in der GKV begrenzt ist, erhält der Rentner in unserem Beispiel mit einer monatlichen Bruttorente in Höhe von 1.500 € von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 128,25 € ausgezahlt.
Ablauf und Tipps zur Antragstellung auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
Rentner stellen den Antrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei der Stelle der Deutschen Rentenversicherung, die ihnen die Rente auszahlt. Bei Zweifeln finden sich der Name und die Anschrift der zuständigen Stelle im Rentenbescheid und in den Briefen.
Der richtige Zeitpunkt zur Antragstellung
Als optimaler Zeitpunkt zur Antragstellung bieten sich drei Monate vor Rentenbeginn an. Der Antrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung kann zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden; so stellen Rentner sicher, dass sie direkt zu Rentenbeginn finanzielle Unterstützung erhalten. Bei einer späteren Antragstellung ist laut Verwaltungsstelle des Bundes Folgendes zu beachten:
„Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.“
Ein Antrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beispielsweise im fünften Monat nach Rentenbeginn hätte zur Folge, dass die PKV-Beiträge aus den ersten vier Monaten der Rente nicht nachgezahlt würden.
Zusammenstellung der benötigten Dokumente
Zur Antragstellung müssen Rentner die erforderlichen Dokumente zusammenstellen. Es handelt sich hierbei um folgende Papiere:
- Versicherungsschein als Nachweis über die private Krankenversicherung
- Bescheinigung der privaten Krankenversicherung über die Höhe der gezahlten Beiträge inklusive einer Aufschlüsselung der Beiträge zur Basisabsicherung und für die Zusatzleistungen
- Bei Antragstellung vor Rentenbeginn: Antragsformular zum Erhalt der gesetzlichen Rente
- Bei Antragstellung nach Rentenbeginn: Kopie des Rentenbescheids über den Bezug der gesetzlichen Rente
Bei persönlicher Antragstellung ist zudem eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments als Identitätsnachweis erforderlich.
Methoden der Antragstellung
Unter der persönlichen Antragstellung ist der Besuch in der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort zu verstehen. Hier hilft das Personal bei dem Ausfüllen des Antrags. Als Alternative zur persönlichen Antragstellung gibt es die Optionen, den Antrag schriftlich per Post oder in Internet über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Für eine schriftliche Antragstellung auf dem Postweg kann das Formular für den Antrag zum Zuschuss zur privaten Krankenversicherung online heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten per Brief an die zuständige Stelle der Rentenversicherung verschickt; ein Identitätsnachweis ist hierbei nicht notwendig.
Die Antragstellung über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung ist der schnellste Weg zum Verschicken des Antrags. Hierfür müssen die Dokumente digitalisiert und im Online-Portal hochgeladen werden. Der Antrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung wird online ausgefüllt. Um den Antrag über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, müssen Antragstellende dort ein Benutzerkonto haben. Zur Einrichtung des Benutzerkontos ist eine einmalige Verifizierung der Identität anhand eines amtlichen Ausweisdokuments erforderlich.
Ablauf nach der Antragstellung
Nach abgeschlossener Antragstellung prüft die Rentenversicherung die eingereichten Unterlagen. Falls Probleme vorhanden sind, macht die Rentenversicherung auf Fehler in der Antragstellung und/oder fehlende Dokumente aufmerksam. Bei korrektem und vollständigem Antrag prüft die Rentenversicherung die Berechtigung zum Erhalt des Zuschusses und berechnet die Höhe des Zuschusses.
Der Rentner erhält im Fall einer positiven Prüfung einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung und die Höhe des Zuschusses. Demnächst wird der Zuschuss zusammen mit der Rente monatlich ausgezahlt. Rentner müssen regelmäßig aktualisierte Bescheinigungen der PKV einreichen, da die Höhe des Zuschusses abhängig von den gezahlten Beiträgen ist.
Anlaufstellen bei Fragen und Unklarheiten
Bei Fragen zur Antragstellung oder sonstigen Anliegen zum Thema berät die Deutsche Rentenversicherung vor Ort, online im Portal oder telefonisch unter der Rufnummer +49 800 1000 4800.
Falls Unsicherheiten zur Beitragsgestaltung in der PKV oder zur Auswahl des Basistarifs vorliegen, sind die Versicherungsberater ein geeigneter Ansprechpartner. Der VdK und Sozialverbände bieten Rentnern ebenfalls eine Hilfestellung beim Antrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung an.
Was ist, wenn ich als Rentner meine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann?
Zwei Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten an die PKV sind die Beitragsminderung durch einen Tarifwechsel und einen Leistungsverzicht. Darüber hinaus können der Risikozuschlag gemindert und der Selbstbehalt erhöht werden. Eventuell ist der Abschied von der PKV und der Wechsel in die GKV eine Möglichkeit. Letzteres ist bei Rentnern jedoch nur unter bestimmten und strengen Voraussetzungen möglich.